Barrierefreies Webdesign
Als Agentur für barrierefreies Webdesign erstellen wir Ihre barrierefreie Website von Grund auf oder überarbeiten Ihre bestehende Online-Präsenz, damit sie für alle Menschen zugänglich wird und den gesetzlichen Vorgaben (WCAG 2.2 / EN 301 549 / BaFG) optimal entspricht.
Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele Online-Projekte zur Pflicht - ist auch Ihre Webseite betroffen?
WCAG-Quickcheck ab € 750,-
Mithilfe eines WCAG-Quickchecks prüfen wir, ob und welche Bereiche Ihrer Webseite oder Ihres Webshops ab 28.6.2025 barrierefrei sein müssen. Er dient außerdem als Basis für eine Kostenabschätzung der daraus resultierenden Änderungen an Ihrer Website oder Ihrem Webshop.
Mehr Sichtbarkeit & Erfolg
durch Barrierefreiheit
Erfahren Sie, warum alle von einer barrierefreien Webseite profitieren:
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Mehr Reichweite durch bessere Auffindbarkeit: Barrierefreie Webseiten sind klar strukturiert, nutzen semantisches HTML und sind oft besser für Suchmaschinen optimiert – das bedeutet: bessere Rankings, mehr Website-Besucher.
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Zukunftssicherheit und rechtliche Konformität: Die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards schützt vor zukünftigen rechtlichen Risiken und bereitet auf kommende gesetzliche Vorgaben vor – wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025.
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Bessere Usability für alle Nutzer: Eine barrierefreie Webseite ist übersichtlich, verständlich und einfach zu bedienen – auch für ältere Menschen, gestresste Nutzer oder Menschen mit temporären Einschränkungen.
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Stärkere Kundenbindung durch inklusives Design: Unternehmen zeigen Haltung und Wertschätzung für alle – das stärkt Vertrauen und Sympathie, was sich direkt auf die Kundenbindung auswirkt.
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Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern: Wer früh in Barrierefreiheit investiert, hebt sich positiv ab und erreicht Zielgruppen, die andere Unternehmen ausschließen – ein echter Vorteil in umkämpften Märkten.
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Höhere Conversion durch klare Strukturen: Gut strukturierte, barrierefreie Seiten führen die Nutzer gezielter zum Ziel – egal ob Kontaktaufnahme, Kauf oder Anfrage.
Eine barrierefreie Webseite ist ein starkes Statement für soziale Verantwortung
Aus unserem Blog:
Wie man eine barrierefreie Webseite erstellt (+Checkliste)
Wer sich für barrierefreies Webdesign Agentur-Unterstützung holt, kann diese Vorteile voll ausschöpfen. Unsere Experten nutzen jahrelange Erfahrung und umfassendes Know-how, um die Zugänglichkeit Ihrer Website oder Ihres Online-Shops zu optimieren.
So können sich alle Interessenten über Ihr Angebot informieren und Ihre Leistungen in Anspruch nehmen – bei bester Performance und Usability. Ganz egal, ob Sie Ihre bestehende Website barrierefrei machen oder ein neues, gesetzeskonformes Online-Angebot aufbauen möchten: Als spezialisierte Agentur für barrierefreies Webdesign unterstützen wir Sie bei allen Schritten auf dem Weg zu mehr Sichtbarkeit, Benutzerfreundlichkeit und Erfolg.
Was macht eine
barrierefreie Webseite aus?
Für barrierefreies Webdesign gibt es einen internationalen Standard: Die vom World Wide Web Consortium (W3C) herausgegebenen WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind klare Richtlinien für Barrierefreiheit im digitalen Raum. Sie umfassen vier Prinzipien:
Wahrnehmbarkeit
Informationen müssen für alle zugänglich sein.
Das heißt: anpassbare Schriftgrößen, Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste und Untertitel für Videos – damit Inhalte von allen wahrgenommen werden können, auch mit Hilfsmitteln wie Screenreadern.
Bedienbarkeit
Interaktion darf keine Hürde sein.
Das heißt: Eine Website muss für alle Nutzer gut bedienbar sein. So sollten unter anderem alle Funktionen nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tastatur gesteuert werden können.
Verständlichkeit
Komplexes muss einfach erklärt sein.
Eine klare, möglichst einfache Sprache stellt sicher, dass die Inhalte von allen Usern verstanden werden. Eine einheitliche, vorhersehbare Struktur der Website erleichtert die Navigation.
Robustheit
Technik darf keine Barriere sein.
Eine barrierefreie Website sollte mit allen Geräten und Browsern gut nutzbar und auch mit assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel sein.
Sie möchten Ihre Website oder Ihren Online-Shop barrierefrei machen?
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Angebot!
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) tritt ab 28.Juni 2025 in Kraft.
In Österreich leben rund 1,9 Millionen Menschen mit Behinderung, wie eine Hochrechnung der Statistik Austria (Quelle) zeigt – das entspricht rund 21 Prozent der Bevölkerung.
Das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) soll dafür sorgen, dass auch sie alle digitalen Angebote ohne Einschränkungen nutzen können. Für die Betreiber vieler Webseiten oder Online-Shops bedeutet das: Bis spätestens 28. Juni 2025 müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sein. Es gibt zwar Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen, im Sinne der Usability und Inklusion ist digitale Barrierefreiheit aber auch für Unternehmen empfehlenswert, die (noch) nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Wer ist betroffen?
Betroffen vom neuen Barrierefreiheitsgesetz sind alle Wirtschaftsakteure (Deinstleister, Händler, Hersteller, Bevollmächtigter, Importeuer) sowie jede natürliche oder juristische Person.
Das BaFG hat für alle Websites Geltung, über die Verbraucher Verträge schließen können.
Konkret:
Sobald eine Website neben Informationsinhalten auch interaktive Elemente wie Kontaktformulare, Terminvereinbarungstools oder Anfrageformulare bietet und auf den Verkauf von Leistungen an Verbraucher abzielt, unterliegt sie dem BaFG.
Alle für den Vertragsabschluss erforderlichen Informationen sowie alle für die Inanspruchnahme der Dienstleistung notwendigen Unterseiten müssen barrierefrei zugänglich sein.
Für wen gibt es Ausnahmen?
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern
UND
entweder:
einem Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. EUR
oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR
sind von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ausgeschlossen.
Sie haben Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen weiter und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen nach dem 28.6.2025 alle Anforderungen des neuen Barrierefreiheitsgesetzes erfüllt.
Barrierefreie Webseiten von ithelps Digital
nach WCAG-2.2-Richtlinien erstellt, Ziel: AA-Konformität

www.ithelps-digital.com
Relaunch: März 2024
WCAG-Konformität: AA
CMS: Joomla

www.rohrmax.at
Geplanter Relaunch: 2025
WCAG-Konformität: AA
CMS: Wordpress

www.sozialsprengel-wm.at
Relaunch: Q4/2024
WCAG-Konformität: AA
CMS: Joomla
Video: Empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes
Geschäftsführer Sebastian Prohaska erklärt,
worauf sich Unternehmen ab dem 28.Juni 2025 einzustellen haben, welche Ausnahmen und Übergangsfristen es gibt und was man jetzt tun sollte, wenn man davon betroffen ist.
Video aus unserem Youtube-Kanal:

Bild: Ihr Ansprechpartner:
Florian Prohaska - Co-Founder
Häufige Fragen
Ja. Für digitale Produkte und Dienstleistungen, die bereits vor dem 28. Juni 2025 verfügbar waren, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Das bedeutet, dass diese bis spätestens zum 28. Juni 2030 an die Barrierefreiheitsanforderungen angepasst werden müssen.
Ein WCAG-Audit stellt sicher, dass Ihre Website die Anforderungen an Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 AA erfüllt. Wir prüfen Ihre Website umfassend, dokumentieren Schwachstellen und liefern Ihnen einen klaren Maßnahmenkatalog samt konkreten Lösungsvorschlägen.
Unser Angebot umfasst die Vorbereitung, einen Grundcheck der Startseite (inkl. Mobile-Version, Header, Navigation und Footer), die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs sowie eine Nachbesprechung.
Preis: ab € 2.400,-.
Weitere Seitentypen (z. B. Blog, Formularseiten, Mediathek) werden um je € 750,- ergänzt.
Ja, die gibt es: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen.
Das kann man pauschal nicht sagen. Faktoren wie das verwendete CMS-System, die Anzahl der Produkte und der allgemeine technische IST-Zustand der Webseite hinsichtlich Zugänglichkeit müssen hier berücksichtigt werden. Ein WCAG-Audit ist ratsam um Aufwand und Kosten im Voraus abschätzen zu können.
In Österreich ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen das Sozialministeriumsservice Österreich.
Die Landesstelle Oberösterreich (Abteilung 6) ist intern zuständig für die Überprüfung der Einhaltung des neuen Barrierefreiheitsgesetzes BaFG für das gesamte Bundesgebiet in Österreich.
Es gilt die EN 301 549. Ein Großteil dieser Klauseln ist identitsch mit den Erfolgskriterien der WCAG 2.2.