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One-Stop-Shop (OSS): Definition und Erklärung

zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2024
One-Stop-Shop (OSS): Definition und Erklärung
Autor: Marcus Holzer

Hier findest du alles, was du zur neuen One-Stop-Shop-Regelung wissen musst!

Plus: Die 7 wichtigsten Antworten zur großen Reform im Online-Handel.

Lies weiter und erfahre, was sich ab Sommer 2021 für Unternehmen im Online-Handel ändert.


 

 

Die Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen auch für Kunden in anderen Ländern anzubieten, zählt zu den größten Vorteilen für Shopbetreiber im Bereich des E-Commerce. Shopsysteme wie Shopify oder WooCommerce machen es dem Online-Händler dabei besonders leicht.

Die Steuergesetze hinkten in diesem Bereich jedoch noch hinterher. Häufig stellt sich die Frage, wo und in welcher Form die Lieferungen ins Ausland versteuert werden müssen. Im Ursprungsland? Im Zielland? Oder gar in beiden Ländern?

Ab 1. Juli 2021 wird sich diesbezüglich für alle Unternehmer in Deutschland und Österreich einiges ändern.

In diesem Blog verrate ich dir, was es mit den Begriffen One-Stop-Shop, MOSS und Vat E-Commerce auf sich hat und wie du als Händler davon profitieren kannst. Zudem habe ich den einen oder anderen Tipp, wie du dich schon heute auf die kommenden Veränderungen einstellst.

Zuvor ein kurzes Erklär-Video von unserem CEO Sebastian.

 

 

Diese Regelung galt bisher innerhalb der EU

Bei Lieferungen, die innerhalb der Europäischen Union in fremde Länder verschickt wurden und die einen bestimmten Grenzwert erreichten oder sogar überschreiten, muss die Umsatzsteuer von Unternehmern im Land des Empfängers entrichtet werden.

Bleibst du unter dem Grenzwert, bezahlst du die Steuern auf die Ware in dem Land, aus dem die Lieferung versandt wurde. Dabei definieren alle EU-Staaten ihre eigenen Umsatzschwellen.

Im Durchschnitt liegen die Lieferschwellen ins EU-Ausland bei rund 35.000 Euro netto pro Jahr. Ausnahmen bilden die Staaten Deutschland, Luxemburg und die Niederlande, hier liegt der Grenzwert bei 100.000 Euro netto pro Jahr.  Bis zum Brexit war auch Großbritannien Teil der Ausnahmen, hier lag die Schwelle bei jährlich 70.000 Pfund Sterling.

Für dich als Unternehmer bedeutet dies, dass du dich jeweils in dem Staat vom Finanzamt steuerlich erfassen lassen musst, in das deine Waren gehen. Danach sind laufend Umsatzsteuer-Erklärungen abzugeben und die Umsatzsteuer entsprechend der getätigten Umsätze auf ein Konto im Ausland abzuführen. Aber eben nur manchmal, je nach Landesregelung.

Kompliziert, oder? Diese Verpflichtungen haben bisher viel Zeit und Geld gekostet, schließlich musst du immer ganz genau die Grenzwerte im Auge haben. Zudem hat jedes EU-Land seine eigenen Steuersätze, die Umsatzsteueranmeldung und Steuererklärung sind entsprechend umständlich.

Die gute Nachricht: Experten haben sich bereits Gedanken gemacht. Mit dem 1. Juli 2021 soll die Regelung im gesamten EU-Raum angeglichen und für alle Unternehmen deutlich vereinfacht werden!

 

one stop shop 2

Ab einem bestimmten Grenzwert mussten Warenlieferungen im EU-Ausland versteuert werden. Die Grenzwerte waren allerdings pro Land jeweils unterschiedlich.

 

Vat E-Commerce-Package und One-Stop-Shop: Das soll für Online-Händler nun anders werden

Ab dem 1. Juli 2021 sollen die unterschiedlichen Lieferschwellen aller EU-Staaten wegfallen. Stattdessen wird eine EU-weite Lieferschwelle eingeführt, die bei 10.000 Euro netto liegt.

Bedeutet: Sofern der Nettobeitrag deiner Warenlieferungen an Kunden die Schwelle von 10.000 Euro überschreitet, wirst du als Unternehmen deine Waren IMMER im EU-Ausland versteuern müssen. Dabei ist völlig egal, ob du nach Frankreich, Österreich, die Niederlande oder Ungarn versendest.

Die Grundlage bildet die sogenannte EU-Mehrwertsteuerreform von 2017, mit dem sich darin befindlichen Vat-E-Commerce-Paket. Im Rahmen dieser Reform soll der Austausch zwischen den Steuerbehörden einfacher werden, was wiederum Steuerbetrug verhindern soll.

Ursprünglich war geplant, mit der Umsatzsteuerreform bereits am 1. Januar 2021 zu starten. Da aber bereits im Vorfeld abzusehen war, dass viele Länder zu diesem Zeitpunkt noch nicht reif für die Umstellung waren, einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Verschiebung. Der neue Startzeitpunkt für die Umsetzung in der Praxis soll nun der 1. Juli 2021 sein.

Doch die einheitliche Lieferschwelle ist nicht der einzige Vorteil, der sich für dich und deine Produkte daraus ergibt.

 

Einer für alle: Das kann der One-Stop-Shop (OSS)

Damit du dir nicht in allen EU-Staaten künftig einen eigenen Steuerberater suchen musst, wurde im Zuge der Gesetzesreform auch eine technologische Vereinfachung beschlossen, der sogenannte One-Stop-Shop.

 

Was ist ein One-Stop-Shop - Definition:

Ein One-Stop-Shop bietet in der Wirtschaft sowie in der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, alle nötigen bürokratischen Schritte, die zur Erreichung eines bestimmten Zieles notwendig sind, an nur einer einzigen Stelle durchzuführen.

Dazu zählen unter anderem verschiedene bürokratische Aufgaben, Finanzaufgaben, Steuererklärungen, aber auch Unternehmensgründungen.

Beim neuen Umsatzsteuerrecht soll das OSS-System nun innerhalb des EU-Binnenmarktes genutzt werden, um die grenzüberschreitenden Lieferungen automatisch im jeweiligen Bestimmungsland zu versteuern. Registrierung und Abwicklung erfolgen dabei an einer zentralen Stelle im Ursprungsland des Online-Händlers.

 

one stop shop 3

Die unterschiedlichen Grenzwerte fallen weg!

 

Die 7 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema OSS

1. Wie funktioniert das OSS-Verfahren?

Für dich als Händler wird der Verkauf ins EU-Ausland nun deutlich einfacher. Denn: Jeder Shopbetreiber, der seine Waren EU-weit anbietet und aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von 10.000 Euro netto pro Jahr im jeweiligen Land steuerpflichtig ist, kann die Umsätze künftig einfach beim OSS anmelden und mittels OSS auch gleich die Umsatzsteuer entrichten.

 

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verteilt alle Meldungen samt der eingenommenen Umsatzsteuer an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten.

one stop shop bzst verfahren

 

Die Entrichtung der Umsatzsteuer ist selbstverständlich Pflicht, die Teilnahme am OSS-Verfahren allerdings nicht. Sofern du das möchtest, kannst du dir auch weiterhin einen Steuerberater im jeweiligen EU-Land nehmen und die Umsatzsteuer auch entrichten.

 

2. Mini-One-Stop-Shop: Was ist das MOSS-Verfahren?

Eigentlich ist das OSS-Verfahren bereits in einer abgespeckten Version im Einsatz. Im sogenannten Mini-One-Stop-Shop (MOSS) können Unternehmer schon heute ihre digitalen Dienstleistungen und Lösungen anmelden. Man spricht in diesem Zusammenhang vom MOSS-Verfahren.

Der Mini-One-Stop-Shop bildet damit praktisch den Ursprung des “großen” One-Stop-Shops, der ab Juli geplant ist.

 

3. Für wen lohnt sich die Teilnahme?

Für alle Unternehmer, die Ressourcen sparen wollen. Gerade kleinere und mittelgroße Online-Händler dürfen sich über die Reform freuen, bietet sie doch große Erleichterungen. Nur zur Erinnerung: Ohne den One-Stop-Shop muss in jedem EU-Land, in dem ein Unternehmer seine Waren anbietet, eine Registrierungsgebühr entrichtet und ein Finanzdienstleister bezahlt werden. Das ist nicht nur kosten-, sondern auch zeitintensiv. Dieser Faktor fällt nun praktisch weg.

 

4. Gibt es Ausnahmen?

Ja, die gibt es. Einige Transaktionen sind zumindest nach dem heutigen Stand nicht mit dem OSS-Verfahren kompatibel. Entsprechend muss der Unternehmer in diesen Fällen weiterhin die Registrierung und Begleichung der Umsatzsteuer im Bestimmungsland durchführen.

  • Zu dieser Sonderregelung zählt etwa die Lieferung innerhalb eines EU-Landes, in dem sich das ausländische Fulfillment Center der EU befindet.
  • Wenn du zusätzlich zu deinem regulären Online-Shop auf Marktplätze wie Amazon setzt, musst du trotz des neuen Verfahrens einen entsprechenden Teil deiner Verkäufe über lokale Registrierungen im Bestimmungsland angeben.
  • Lieferungen der Produkte in ausländische Fulfillment-Center müssen sowohl im Bestimmungsland als auch im Ursprungsland gemeldet werden.
  • In vielen Fällen kann auch der Direktversand (Drop-Shipping) bei Shopify nicht über OSS abgewickelt werden.

In jedem Fall solltest du dich mit deinem Steuerberater oder einem anderen Experten im Bereich Finanz und Steuer austauschen, um ganz sicherzugehen.

 

5. Wie sieht die Bestimmung in Bezug auf EU-Drittländer aus?

Generell gilt die neue Bestimmung nur für den Vertrieb von Waren, Dienstleistungen und Gütern innerhalb der Europäischen Union. Beim Versand in Drittländer gilt das Umsatzsteuergesetz des Herkunftslandes. Achtung: Unbedingt Nachweispflichten beachten.

 

6. Wie sicher ist die Einführung am 1. Juli 2021?

Wie erwähnt, wurde die Umsatzsteuerreform bereits im Jahr 2017 beschlossen. Bereits damals stellte die EU-Kommission klar, dass die geltenden Gesetze in den Mitgliedstaaten dem stark im Wachstum befindlichen Online-Handel nicht mehr gerecht wurden. Das One-Stop-Shop-Verfahren sollte hier Abhilfe schaffen.

Es ist darum höchste Zeit, das VAT E-Commerce-Package auch umzusetzen. Eigentlich hätte es bereits im Januar 2021 so weit sein sollen, dies besagte das Jahressteuergesetz 2020. Doch in vielen Ländern war die notwendige Technologie nicht verfügbar. Dies wurde bereits zu Beginn des Jahres 2020 deutlich, die COVID-19-Pandemie hatte den Plänen dann endgültig einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Doch eine Umsetzung macht nur Sinn, wenn tatsächlich alle EU-Mitgliedsstaaten über die nötige technologische Infrastruktur verfügen. Ob diese zusätzlichen sechs Monate tatsächlich ausreichen, kann aus heutiger Sicht darum noch nicht mit Sicherheit gesagt werden.

Nach heutigem Stand ist eine Umsetzung ab 1. Juli 2021 aber absolut realistisch.

 

7. Welche Vorbereitung muss ich als Online-Händler treffen?

Ab dem 1. April 2021 kannst du in Deutschland auf dem digitalen Weg eine Registrierungs-Anzeige an das Bundesamt für Steuern (BZSt) schicken. In Österreich ist das Bundesministerium für Finanzen (BMF) dafür zuständig.

Wenn du das OSS-Verfahren pünktlich zum Start am 1. Juli nutzen möchtest, musst du spätestens einen Tag davor die Registrierung abgeschlossen haben. Es gilt also: Anmeldung bis zum 30. Juni, um von Anfang an dabei zu sein.

 

Fazit & Übersicht: alle Top-Informationen auf einen Blick

  • Durch das One-Stop-Shop-Verfahren werden Online-Handel und Lieferungen innerhalb der EU vereinfacht. Lieferschwellen werden angeglichen, zudem wird eine zentrale Meldestelle geschaffen.
  • Basis ist die EU-Mehrwertsteuerreform von 2017, die auch eine Reform vom Umsatzsteuerrecht mit sich brachte.
  • Beim OSS-Verfahren ist nur noch die Registrierung im Heimatland des Unternehmens nötig, Meldungen der Umsätze der Unternehmer im EU-Ausland fallen weitestgehend weg.
  • Einige Transaktionen lassen sich nicht mittels One-Stop-Shop-Verfahren abwickeln, vor allem in Bezug auf die Benutzung von Fulfillment-Centern im EU-Ausland.
  • Startzeitpunkt soll der 1. Juli 2021 sein, eine Registrierung ist ab April möglich.

 

Wenn du professionelle Unterstützung bei deinem One-Stop-Shop brauchst, dann kontaktiere uns einfach. Schreibe an unsere E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., rufe uns unter +43 1 353 2 353 an oder schicke uns deine Anfrage über unser Kontaktformular.

 

 


Alles klar?

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